Ist ein Schaden entstanden, von dem der Vermieter erwartet, dass der Mieter zu diesem zweck aufkommt, muss er darlegen, dass der Mieter tatsächlich dafür zuständig ist. ) ggf. rein der Wohnung fortbestand können. Der Hausmeisterdienst kann nach diesem Vorabtermin selbst prüfen, ob durch den Mieter Schäden entstanden sind, die eventuell von d